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Gesetzliche Sanierungspflichten gemäß GEG

23. April 2025

Gesetzliche Sanierungspflichten gemäß GEG

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtet Eigentümer:innen unter bestimmten Bedingungen zu energetischen Sanierungsmaßnahmen. Diese Pflichten sollen die Energieeffizienz von Gebäuden verbessern und den CO₂-Ausstoß im Gebäudesektor reduzieren.

1. Sanierungspflicht bei Eigentümerwechsel

Wenn eine Immobilie durch Kauf, Erbschaft oder Schenkung den Eigentümer wechselt, müssen neue Eigentümer:innen innerhalb von zwei Jahren folgende Maßnahmen umsetzen:

  • Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Dachs (wenn nicht bereits ausreichend gedämmt)

  • Austausch alter Heizkessel, die vor 1991 eingebaut wurden oder älter als 30 Jahre sind (ausgenommen sind Niedertemperatur- und Brennwertkessel)

  • Dämmung ungedämmter Heizungs- und Warmwasserrohre in unbeheizten Räumen

Diese Pflichten gelten nicht für Eigentümer:innen von Ein- und Zweifamilienhäusern, die die Immobilie bereits vor dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt haben.

Weitere Quellen:
Verbraucherzentrale.de
Aktuelle Nachrichten

2. Sanierungspflicht bei Modernisierungen

Werden mehr als 10 % eines Bauteils (z. B. Dach, Fassade) erneuert oder verändert, müssen die neuen Bauteile die energetischen Anforderungen des GEG erfüllen. Dies betrifft beispielsweise den U-Wert bei Dämmmaßnahmen.

Weitere Quellen:
Bausparen & Baufinanzierung

3. Heizungstauschpflicht

Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen ausgetauscht werden, sofern es sich nicht um Brennwert- oder Niedertemperaturkessel handelt. Diese Regelung betrifft insbesondere Öl- und Gasheizungen.

Weitere Quellen:
hwinter-immobilien.de

4. Dämmung von Heizungs- und Warmwasserleitungen

Ungedämmte Rohrleitungen in unbeheizten Räumen müssen nachträglich gedämmt werden, um Wärmeverluste zu minimieren.

Energieeffiziente Sanierung – Wann macht diese wirklich Sinn?

Energieeffiziente Sanierung

Fördermöglichkeiten

Für die Umsetzung energetischer Sanierungsmaßnahmen stehen Förderprogramme zur Verfügung:

  • Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): Zuschüsse für Einzelmaßnahmen wie den Austausch der Heizung oder Dämmmaßnahmen.

  • Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): Zinsgünstige Kredite für umfassende Sanierungen und Effizienzhaus-Standards.

Weitere Informationen zu Förderprogrammen finden Sie auf den Websites von BAFA und KfW.

Offizielle Informationsquellen

Für detaillierte Informationen und rechtliche Grundlagen können Sie folgende behördliche Websites konsultieren:

Bitte beachten Sie, dass bei Nicht-Einhaltung der Sanierungspflichten Bußgelder von bis zu 50.000 € drohen können.

Für eine individuelle Beratung empfiehlt es sich, die SiJ.Estate als Bauträger zu konsultieren. Wir beraten Sie gerne zusammen mit unseren Energieberatern.

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